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41/1520 Sachbearbeiter*in (w/m/d) für die Wohnungsaufsicht

Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

 

Sachbearbeiter*in (w/m/d)

 für die Wohnungsaufsicht

(Kennziffer 41/1520)

 

im Fachbereich Soziales.

 

Mit rund 160.000 Einwohner*innen im Zentrum des Ruhrgebiets zählt Herne zu den Großstädten des Reviers und verfügt, neben einer verkehrsgünstigen Lage, über ein vielfältiges Freizeit- und Kulturangebot bis hin zu Industriekultur und beeindruckender Architektur.

Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft.  Für ihr beispielhaftes Handeln in Sachen Chancengleichheit wurde die Stadtverwaltung Herne 2022 erneut mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt. Die Unternehmenskultur der Stadtverwaltung Herne basiert auf einem wertschätzenden und respektvollen Miteinander.

Die Stadt Herne bietet unter anderem flexible Arbeitszeiten und die dauerhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben einer hohen Arbeitsplatzgarantie, die die Planbarkeit der beruflichen Zukunft sichert, bestehen zahlreiche Möglichkeiten der Personalentwicklung. Begleitend werden Mitarbeitende mit einem aktiven Gesundheitsmanagement sowie bei der Nutzung nachhaltiger Mobilität unterstützt.

Vielfältig sind auch die angebotenen Aufgabenbereiche. Die Dienstleistungen der Stadt Herne reichen von den klassischen Verwaltungsaufgaben über Tätigkeiten in den Bereichen Technik, Bauen oder Kultur bis hin zu Arbeiten im Sozial- und Gesundheitswesen. Diese Vielfalt können nur wenige Arbeitgeber bieten.

Unsere Kernaspekte – Mit Grün, Mit Wasser, Mittendrin - werden von über 20 Fachbereichen und 37 Dienststellen vertreten. Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.

 

Die Wohnungsaufsicht hat die Aufgabe, auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsgemäße Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Die Gemeinden nehmen diese Aufgabe als Selbstverwaltungsangelegenheit wahr.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW).

Für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau sind darüber hinaus die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen.

 

Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Durchführung von Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW), insbesondere
    • Anordnung von Maßnahmen zur Erfüllung von Mindestanforderungen
    • Anordnung von Instandsetzungsmaßnahmen
    • Festsetzung von Zwangsmaßnahmen
    • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Festsetzen von Gebühren für Amtshandlungen nach dem WohnStG
  • Sicherstellung der Zweckbestimmung öffentlich-geförderter Wohnungen im Zuge der Bestands- und Besetzungskontrolle, insbesondere
    • Überprüfen von Mieten auf ihre preisrechtliche Zuverlässigkeit
    • Genehmigung von Abbruch und Zweckentfremdung
  • Verwaltungshandeln nach Verstößen gegen Belegungsvorschriften, insbesondere
    • Festsetzung von Geldleistungen nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einschließlich der damit verbundenen Haushaltsangelegenheiten
    • Vorbereitende Arbeiten bei Klageerhebung
    • Festsetzung von Zwangsmaßnahmen
    • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  • Führen von Statistiken für die Aufgabenerledigung nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG)

 

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine Verwaltungsausbildung mit einem abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder
  • die Befähigung für die 2. Laufbahngruppe des allgemeinen Verwaltungsdienstes ab dem 1. Einstiegsamt (vormals gehobener nichttechnischer Dienst) oder
  • den erfolgreichen Abschluss mindestens der 1. Juristischen Staatsprüfung oder
  • einen Bachelor- bzw. Diplom-Abschluss im Studiengang Rechtswissenschaften

 

Darüber hinaus erwarten wir:

  • eine persönliche Neigung zur rechtlichen Sachbearbeitung
  • kognitive Kompetenzen und organisatorisches Geschick
  • ein freundliches und sicheres Auftreten
  • Bereitschaft zu Außendiensteinsätzen
  • Teamfähigkeit
  • sicheres Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Kenntnisse der Office-Anwendungen

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungs-/Beamtenverhältnis in Vollzeit (39/41 Wochenstunden)
  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V VKA/Besoldungsgruppe A10 LBesG NRW
  • eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit
  • Unterstützung in geringem zeitlichen Umfang durch vorherige Geschäftsstellenleitung des Umlegungsausschusses während der Einarbeitungszeit
  • eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit der beruflichen Zukunft
  • ein umfangreiches Angebot an Fort- und Weiterbildungen
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
  • die Möglichkeit von Home-Office und mobilem Arbeiten
  • Betriebsrente
  • vergünstigtes Großkundenticket für den ÖPNV
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Corporate Benefits

 

Für weitere fachliche Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen Herr Niedballa (Tel. 02323/16 - 3240) zur Verfügung.

Bei personalwirtschaftlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ringleben (Tel.02323/16 -  2352). 

Die Besetzung der Vollzeitstelle ist grundsätzlich in Teilzeitform (Jobsharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeitende können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen.

Wir freuen uns, wenn Sie unser Online-Bewerbungsmanagement nutzen und sich direkt auf unserer Homepage unter www.stellen.herne.de bewerben.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum­­­­­­­­­­­­­­­ 6. Oktober 2024.

Für diese Stelle empfehlen wir Ihnen die Bewerbung über Ihren PC oder Laptop. Damit Sie bequem das Gerät wechseln können, merken Sie sich die Stelle hier.