Im Fachdienst 14, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Referat Ordnung und Verkehr, ist zur Unterstützung der Ordnungspolizei die Stelle
einer Ordnungspolizeibeamtin / eines Ordnungspolizeibeamten (w/m/d)
für die Überwachung des Stadt- und Gemarkungsgebietes
in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Ihre Aufgaben:
- Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Streifendienst vor Ort durch Eingabe in die mobilen Datenerfassungsgeräte sowie Durchführung von Geschwindigkeits-
kontrollen mittels stationären und mobilen Messeinrichtungen
- Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen, Überprüfung der Fahrzeugpapiere, Personalien, Fahrerlaubnisse bis zur Anordnung von Sofortmaßnahmen z. B. Verbot der Weiterfahrt
- Beseitigung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Kraftfahrzeuge ohne Zulassung
- manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen, Stauungen, Verkehrsunfällen, Veranstaltungen, Ausfall von Lichtsignalen
- Kontrolle von Baustellen und Sondernutzungen auf Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung, Überwachung der ordnungsgemäßen Beschilderung/Umleitung
- allgemeine Gefahrenabwehr, Überwachung und Durchsetzung von städtischen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen sowie Amtshilfe im Rahmen des Hess. Feld und Forstschutzgesetz, Naturschutz- und Baurecht
- Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Wochenmarktes und der Flohmärkte sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten
- Überwachung von Veranstaltungen (z. B. Ironman, Fürstliches Gartenfest, Ebbelwoifest, Langener Markt, Weihnachtsmarkt)
Ihr Profil:
Sie verfügen über
- eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung
- einen abgeschlossenen Grundausbildungslehrgang für Bedienstete der Ordnungspolizei, bzw. die Bereitschaft, diesen umgehend zu absolvieren
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ihre persönlichen Vorzüge:
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Organisationsgeschick, Verantwortungsbewusstsein
- unbedingte Loyalität gegenüber dem Dienstherrn
- Souveränität, Sicherheit und Augenmaß bei der Umsetzung der Befugnisse der Ordnungspolizei
- ausgeprägte psychische Belastbarkeit und Gelassenheit auch in konfliktträchtigen Situationen
- Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Deeskalationsvermögen
- Bereitschaft für Schichtdienst, Abend- und Wochenenddienste
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Wünschenswert:
- Berufserfahrung im Bereich Ordnungspolizei oder Sicherheitsdienst
- Softwarekenntnisse im Bereich Verkehrsüberwachung, hier owi 21 to go-Verfahren
- Kenntnisse und Erfahrung in der Anwendung von mobilen Datenerfassungsgeräten
- Erfahrungen in der Anwendung der Standardsoftware des MS-Office-Paketes
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete, vielseitige, interessante, eigenverantwortliche und selbständige Aufgabe
- ein Entgelt entsprechend der Qualifikation der Entgeltgruppe 9a TVöD nach Übertragung sämtlicher Stelleninhalte
- attraktive Sozialleistungen (Zusatzversorgungskasse, Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, u. a. Kurse zur Gesundheitsprävention
- Unterstützung bei der Wohnungssuche in Langen
- Unterstützung bei Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Teilbarkeit der Stelle, wenn die gegenseitige Vertretung und Arbeitsflexibilität in hohem Maße gewährleistet ist
- ein kostenfreies RMV-JobTicket Premium mit Mitnahmeregelung
- Job-Rad (im Rahmen des TV Fahrradleasing)
- ausgezeichnete Infrastruktur (Einkaufen, Arztpraxen, Asklepios-Klinik, Schwimmbäder, Sportvereine, Kino und Kultur, guter ÖPNV)
Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Fragen beantworten Ihnen gerne:
Frau Langen, Telefon: 06103 203-331 oder
Frau Gollnow, Telefon: 06103 203-500.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 24. Februar 2025 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal. Bewerbungen, die nach diesem Termin oder auf anderem Wege bei uns eingehen, können wir leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung soll die Zustimmung erteilt werden, dass die am Auswahlverfahren beteiligten Personen Einsicht in Ihre Personalakte nehmen dürfen.