Damit Sie bereits vor Ihrer Bewerbung erste Erfahrungen in dem Beruf "Straßenwärter/-in" sammeln können, bieten wir Schülerinnen und Schülern, welche den qualifizierenden Mittelschulabschluss anstreben, einwöchige Praktika an.
Hinweis:
Die Beschäftigung von vollzeitschulpflichtigen Kindern (unter 15 Jahren) im Rahmen eines selbst organisierten „Schnupperpraktikums“ während der Ferien außerhalb einer schulischen Veranstaltung ist unzulässig. Die Beschäftigung während eines Schülerbetriebspraktikums, das von der Schule organisiert und begleitet wird ist zulässig.
Folgende Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt:
- Aktuelles Schulzeugnis
- Weitere Bestätigungen (z.B.: Bestätigung/Schreiben der Schule für Pflichtpraktikum)
Standort: Landratsamt Haßberge