LANDRATSAMT WARTBURGKREIS
Stellenausschreibung
Das Landratsamt Wartburgkreis hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt
die Stelle eines
Musikschulpädagogen (m/w/d) für Klavier
in der Kreismusikschule „Johann Sebastian Bach“,
Standort Eisenach, zu besetzen.
Es erwartet Sie eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabenstellung mit folgenden Schwerpunkten:
- Erteilung von Unterricht im Fach Klavier (Einzel- und Gruppenunterricht) für alle Altersstufen in der Hauptstelle Eisenach sowie bei Bedarf in den Unterrichtsorten im Wartburgkreis
- Vorbereitung und Betreuung von Vorspielen und Konzerten der Musikschüler (m/w/d)
- Organisation und Durchführung von Beratungen der Schüler (m/w/d) und Eltern
Was wir von Ihnen erwarten:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Instrumentalpädagogik mit Hauptfach Klavier oder ein abgeschlossenes künstlerisches Hochschulstudium mit Hauptfach Klavier bzw. eine musikpädagogische Unterrichtsbefähigung im Sinne des § 6 der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetzes
- bei einem ausländischen Abschluss ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizufügen, bei einem Abschluss außerhalb der EU die deutsche Anerkennung bzw. Bewertung
- Erfahrungen in der Unterrichtspraxis
- Erfahrungen im Fach Korrepetition sind wünschenswert
- Kenntnisse für die Vermittlung von Jazzpiano und Improvisation sind von Vorteil
- engagierte Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule
- Bereitschaft zur Mitwirkung an Lehrerkonzerten
- Kenntnisse über aktuelle didaktische und methodische Konzepte und deren Weiterentwicklung
- ein hohes Maß an Eigenverantwortung
- eigenverantwortliches Arbeiten, kreative Unterrichtsgestaltung und Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität mit der Bereitschaft zur Teilnahme an Wochenend- und Abendveranstaltungen
- Führerschein der Klasse B (3)
- Bereitschaft zur Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke gegen Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber gemäß ThürRKG ist wünschenswert
Was wir Ihnen bieten:
- ein zunächst für die Dauer von zwei Jahren befristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG mit der Option auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung
- eine Stelle in Teilzeit zu 67 Prozent (20 Unterrichtsstunden pro Woche), optional 10 zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche (vorerst befristet bis 31.07.2025)
- in Abhängigkeit der Qualifikation ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a bzw. 9b TVöD-V (VKA)
- Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- betriebliche Gesundheitsförderung
- flexible Arbeitszeiten
- ein lebendiges Musikschulleben und Zusammenarbeit in einem engagierten Team
- Unterricht in gut ausgestatteten eigenen Räumlichkeiten
Das Landratsamt Wartburgkreis fördert die Gleichstellung aller Geschlechter (männlich/weiblich/divers). Die Stelle ist für alle Geschlechter (m/w/d) gleichermaßen geeignet.
Bewerber (m/w/d), die im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 des SGB IX schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Es handelt sich bei dieser Stelle um eine Stelle in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis. Geht eine Bewerbung mit einem gewünschten geringeren Beschäftigungsumfang ein, wird geprüft, ob dem Teilzeitwunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der jeweiligen Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Ihling (Telefon: 03695 629965) und in arbeitsrechtlichen Fragen Herr Penzler (Telefon: 03695 615500) gern zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse haben, dann bewerben Sie sich bis zum 10. Januar 2025 vorzugsweise unter „Ihr Landratsamt“ – „Karriere im Landratsamt“ über unsere Homepage:
www.wartburgkreis.de
Alternativ können Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen auch senden an das:
Landratsamt Wartburgkreis
Haupt- und Personalamt
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Postalisch übermittelte Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag (DIN A 4) beifügen. Anderenfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.