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Interessenbekundung für ein Stipendium Humanmedizin

Interessenbekundungsverfahren

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises Sonneberg. Zur Förderung des Medizinnachwuchses und um einem drohenden Hausärztemangel entgegenzuwirken, hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg am 24.04.2024 die "Richtlinie über die Gewährung eines Stipendiums für Studierende der Humanmedizin“ beschlossen. Diese ist abrufbar unter: www.kreis-sonneberg.de.

Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem Wintersemester 2024/2025 pro Jahr bis zu zwei Stipendien für Studierende der Humanmedizin vergeben werden können. Das Stipendium wird grundsätzlich als nicht zurückzahlbarer Zuschuss monatlich in Höhe von 300,- € gewährt. Es kann beginnend ab dem 1. Studienjahr bis zum Bestehen des Dritten Abschnittes der Ärztlichen Prüfung, längstens jedoch für die Dauer von 5 Jahren (60 Monaten), gezahlt werden.

Gemäß der Richtlinie können sich für das Stipendium Studenten bewerben, die

  • vorzugsweise aus dem Landkreis Sonneberg stammen,
  • im Studiengang Humanmedizin an einer deutschen Universität oder anderen Universität, deren Abschluss die Approbation als Arzt in Deutschland zulässt, eingeschrieben sind,
  • in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten dürfen (Niederlassungserlaubnis für Nicht-EU-Staatsangehörige erforderlich),
  • sich verpflichten, die Facharztausbildung Allgemeinmedizin direkt im Anschluss an das Studium zu beginnen und die hierbei zu absolvierende Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung in einer ermächtigten Praxis eines im Landkreis Sonneberg niedergelassenen Allgemeinmediziners zu absolvieren, sofern hierzu jeweils die entsprechenden Möglichkeiten bestehen und
  • sich verpflichten, innerhalb von 6 Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Facharztausbildung eine Hausarztpraxis im Landkreis Sonneberg zu übernehmen oder zu gründen und diese Tätigkeit mindestens 3 Jahre auszuüben bzw. mindestens 5 Jahre, sofern im Rahmen der Facharztausbildung keine Möglichkeit bestand, diese im Landkreis Sonneberg zu absolvieren.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Formloses Bewerbungsschreiben, Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • ggf. Empfehlungsschreiben
  • Kopie Personalausweis
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung im Original
  • Zeugnis über die Hochschulreife im Original oder beglaubigte Kopie
  • bei ausländischen Bewerbern zusätzlich: Nachweis des Beherrschens der Deutschen Sprache mindestens B2 Niveau sowie Aufenthaltstitel

Die Prüfung der eingehenden Bewerbungen wird durch ein Auswahlgremium vorgenommen, welches dem Landrat dann entsprechende Vorschläge zur Vergabe der Stipendien unterbreitet. Die endgültige Entscheidung der Gewährung eines Stipendiums trifft der Landrat im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte online über das Bewerberportal auf der Homepage des Landkreises Sonneberg eine entsprechende Bewerbung bis spätestens 30.09. des jeweiligen Jahres, in dem die Förderung beginnen soll und laden dort die vorbenannten Unterlagen hoch. Soweit Originale nach der Richtlinie verlangt werden, sind diese auf Aufforderung im Landratsamt vorzuzeigen.

Sonneberg, den 12.06.2024

 

Robert Sesselmann
Landrat

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