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Sachbearbeiter Haushalt/Finanzen Amt für Abfallwirtschaft m/w/d

Landratsamt Sonneberg            

- Der Landrat -

 

Stellenausschreibung

 

Im Amt für Abfallwirtschaft ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines

Sachbearbeiters Haushalt/Finanzen (m/w/d)

zunächst befristet für 1 Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.

Aufgaben:

  • Haushaltsbearbeitung/-planung für die kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von Gebühren- und Benutzungssatzungen bzw. -ordnungen
  • Erstellung von Bescheiden und Rechnungen
  • Widerspruchsbearbeitung
  • Betreuung von fachspezifischer Software

Anforderungen:

  • abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bzw. Abschluss des Fortbildungslehrganges II oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Ausbildung
  • Kenntnisse Haushalts- und Abfallrecht sowie im Allgemeinen Verwaltungsrecht
  • Sicheres Beherrschen der Standard-Office-Anwendungen und Fachanwendungen
  • soziale Kompetenz, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Engagement, Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Freude am Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern

Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA vergütet, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 06.05.2025 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg.

Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf.

Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.

Sonneberg, den 09.04.2025

 

Robert Sesselmann

Landrat

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