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Hauptamtlicher Beigeordneter des Landkreises Sonneberg m/w/d

Landratsamt Sonneberg
- Der Landrat -

Stellenausschreibung

Im Landkreis Sonneberg ist die Stelle eines hauptamtlichen Beigeordneten (m/w/d) zum 15.02.2025 zu besetzen.

Es ist vorgesehen, dem hauptamtlichen Beigeordneten unter anderem folgende Geschäftsbereiche zu übertragen:

  • Amt für Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Schulverwaltungsamt
  • Amt für Teilhabe und Soziales
  • Jugendamt
  • Gesundheitsamt
  • Bauverwaltungsamt
  • Hoch- und Tiefbauamt
  • Umweltamt
  • Amt für Abfallwirtschaft

Die endgültige Aufgabenzuweisung und eine Änderung des Geschäftskreises im Laufe der Amtszeit bleiben vorbehalten. Der hauptamtliche Beigeordnete ist gleichzeitig erster Stellvertreter des Landrates bei dessen Verhinderung.

Voraussetzung der Bewerbung ist die Befähigung des Bewerbers zum Richteramt. Erwartet werden von den Bewerbern vertiefte Kenntnisse im Öffentlichen Recht, insbesondere dem Thüringer Kommunalrecht. Des Weiteren sind für diese Stelle fundierte Kenntnisse im Gebiet der Rechnungslegung und des Handels- und Gesellschaftsrechts erforderlich. Der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sowie die Bereitschaft zum Selbstfahren werden vorausgesetzt.

Gesucht wird eine für neue Entwicklungen aufgeschlossene Persönlichkeit, die sich durch hohes Verantwortungsbewusstsein sowie Entscheidungsfreude auszeichnet und es versteht, den Landkreis Sonneberg in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Landrat, den politischen Gremien, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreisverwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Der Beigeordnete wird hauptamtlich für die Dauer von 6 Jahren vom Kreistag des Landkreises Sonneberg gewählt und zum Beamten auf Zeit ernannt. Für den Beigeordneten gelten die Bestimmungen des Thüringer Beamtengesetzes. Die Besoldung richtet sich nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung und erfolgt nach Besoldungsgruppe B 2. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Von dem neu gewählten Beigeordneten wird erwartet, dass er seinen Wohnsitz im Landkreis Sonneberg begründet.

Die für die angestrebte Beigeordnetenstelle erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde ist anhand des bisherigen beruflichen Werdegangs sowie der vorhandenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen.

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 22.10.2024 ausschließlich per Post an:

Landratsamt Sonneberg
Herrn Landrat Robert Sesselmann
-persönlich-
(Kennwort: „Bewerbung Beigeordneter")
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg

Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.
 

Sonneberg, den 09.09.2024

 

Robert Sesselmann
Landrat