Landratsamt Sonneberg
- Der Landrat -
Stellenausschreibung
Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet die Stelle eines Kinderarztes (m/w/d) zu besetzen.
Aufgaben:
- ärztlichen Einschulungsuntersuchungen aller Einschüler des Landkreises
- ärztlichen Reihenuntersuchungen in den Schulen
- ärztlichen Untersuchungen für Vorschulanfänger
- gutachterliche Tätigkeiten
- Durchführung von jugendärztlichen Sprechstunden
- Durchführung von Elternabenden und Beratungsgesprächen
- Teilnahme am Bereitschaftsdienst
Einstellungsvoraussetzungen:
- Approbation als Arzt/Ärztin
- Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde ist wünschenswert
- ein eintragsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Vorlage im Falle einer Einstellung erforderlich)
- sicherer Umgang mit Microsoft Anwendungen (Word, Excel, etc.)
- Verhandlungsgeschick, Team- und Entscheidungsfähigkeit
- ein sicheres Auftreten und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- gute Menschenkenntnisse sowie ein hohes Maß an Verständnis für Kinder und Jugendliche
- zuverlässiges und zielorientiertes Arbeiten
- die Fähigkeit zur Problemerkennung sowie zur Delegation von Aufgaben
- Moderations- und Präsentationsfähigkeit
- die Bereitschaft zur Mitarbeit außerhalb der regulären Arbeitszeit
- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, das Privatfahrzeug für dienstliche Zwecke zu nutzen
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Stunden pro Woche). Auf Wunsch ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe E 14 (ohne einschlägigen Facharzt) bzw. E 15 (mit einschlägigem Facharzt) TVöD-VKA vergütet, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind. Eine Fachkräftezulage wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gezahlt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg.
Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.
Sonneberg, den 08.01.2024
Robert Sesselmann
Landrat