Ausbildungsart:
Duale Ausbildung im öffentlichen Dienst
Dauer:
3 Jahre
Wie verläuft die Ausbildung?
Die praktische Ausbildung erfolgt im Landratsamt.
Die theoretische Ausbildung erfolgt zum einen durch den Besuch des Blockunterrichts an der Berufsschule in Passau. Zusätzlich gibt es Vollzeitlehrgänge (insgesamt 18 Wochen) an der Bayerischen Verwaltungsschule
(z. B. in Holzhausen am Ammersee, Lauingen oder Neustadt an der Aisch).
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Was macht man in diesem Beruf?
Verwaltungsfachangestellte beraten und unterstützen die Menschen des Landkreises in ihren unterschiedlichsten Anliegen. Als kompetente und vielseitige Ansprechpartner für öffentliche Dienstleistungen beraten sie Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und erlauben z. B. im Gewerbeamt den Betrieb einer Gaststätte, unterstützen im Sozialamt bedürftige Menschen, stellen in der Abteilung für Natur- und Umweltschutz seltene Naturdenkmäler unter Schutz oder beraten im Bauamt Bauherren zu den Bauvorschriften und Genehmigungen.
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Wo arbeitet man?
Verwaltungsfachangestellte arbeiten im Landratsamt in den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen wie z. B. Sozialhilfe, Natur- und Umweltschutz, Bauwesen oder in der Personalabteilung und sind in einigen Bereichen auch direkt vor Ort im Außendienst tätig.
Worauf kommt es an?
Kunden- und Serviceorientierung, sowie Freude am Umgang mit Menschen ist notwendig, um z. B. freundliches und hilfsbereites Auftreten beim Gespräch mit Bürgern und Bürgerinnen zu gewährleisten. Engagement und der Wille, gerne Verantwortung zu übernehmen, ermöglichen eine selbständige Erledigung der Aufgaben. Ebenso ist das Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen und der Rechtsauslegung bzw. -anwendung unerlässlich, Schwerpunkt der Ausbildung ist das öffentliche Recht.
Was verdient man in der Ausbildung?
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Ausbildungsjahr: 1.218,26 € (brutto)
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Ausbildungsjahr: 1.268,20 € (brutto)
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Ausbildungsjahr: 1.314,02 € (brutto)
gültig ab 03/2024
Zudem warten diese weiteren Vergütungen auf Sie:
- ein jährlicher Lernmittelzuschlag
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- Abschlussprämie in Höhe von 400,00 € bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung
Während der Ausbildung, die in Vollzeit abgeleistet wird, stehen dem/der Auszubildenden 30 Tage Urlaubsanspruch im Jahr zu.
Welcher Schulabschluss?
Mittlerer Bildungsabschluss
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Gleichwertig anerkannter Bildungsstand