Stellenangebote der Stadt Passau

Barrierefreiheitserklärung

CHECK-IN ist für alle da. Aus diesem Grund arbeiten wir daran, unsere Webseite den Bedürfnissen aller Nutzer anzupassen. Wir bemühen uns kontinuierlich, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Webseite oder der mobilen Anwendung zu verbessern, denn wir wollen allen Benutzern die bestmögliche Benutzererfahrung bieten.

Derzeit bietet unser Internetauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit. Im Rahmen unseres Engagements für Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sind wir aber bestrebt, alle relevanten Zugänglichkeitsstandards (derzeit BITV 2.0) einzuhalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Es sind nicht barrierefreie PDF-Dokumente auf der Webseite vorhanden. In vielen Fällen finden Sie diese Inhalte zusätzlich als barrierefreie Alternative auf der Website.
  • Nicht alle Themenfarben erfüllen die Anforderungen an die Kontrastwerte. Aus optischen und gestalterischen Gründen wurde auf eine Anpassung verzichtet.
  • Erläuterungen in leichter Sprache zum Inhalt und Navigation der Website und ein Video zu den Inhalten in deutscher Gebärdensprache (DGS) fehlen.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

PERBILITY arbeitet an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Ihr Feedback

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Wenn Sie trotz unserer Bemühungen auf Schwierigkeiten stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihr Feedback per kontakt@perbility.de.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle.

Allgemeine Informationen zu unseren Stellenausschreibungen und Ihrer Bewerbung

Sofern eine von uns ausgeschriebene Stelle Ihr Interesse gefunden hat und Sie sich bewerben wollen, bitten wir Sie, uns aussagekräftige und vollständige Unterlagen zuzusenden.

Dazu gehören insbesondere:

  • ein Bewerbungsschreiben bezogen auf die konkrete Ausschreibung
  • ein lückenloser Lebenslauf (tabellarisch)
  • Nachweise über einschlägige Schul-, Berufs-, Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse und evtl. sonstige Bescheinigungen

Bei im Ausland erworbenen Qualifikationen erwarten wir einen Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation in Deutschland sowie ggf. eine beglaubigte Übersetzung der entsprechenden Unterlagen in deutscher Sprache.


Die Stadt Passau fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Deshalb bitten wir Sie in der Bewerbung eindeutig auf Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen und ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides beizulegen.

Die Schwerbehindertenvertretung hat bei Vorliegen von Bewerbungen schwerbehinderter Menschen nach §178 Abs. 2 SGB IX das Recht an allen Vorstellungsgesprächen im Zusammenhang mit der Stellenbesetzung teilzunehmen. Wir bitten schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber um eine entsprechende Rückmeldung, sofern Sie die Teilnahme unserer Schwerbehindertenvertretung an Ihrem Vorstellungsgespräch ablehnen.

Wir freuen uns, wenn sich Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten angesprochen fühlen.

Die Personalverwaltung sichert Ihnen die Aufbewahrung der Unterlagen für sechs Monate zu. Nach Abschluss der Stellenbesetzungverfahrens werden diese nach den Anforderungen des Datenschutzes entsprechend vernichtet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bei entsprechendem Personalbedarf an die von der Stadt Passau verwalteten Stiftungen weitergeleitet werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, vermerken Sie dies bitte in Ihrer Bewerbung.

Ansprechpersonen

Stellenangebote
0851/396-216
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Ausbildung
0851/396-516
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