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3024/19 - Mitarbeiterin (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst in Teilzeit

Die Stadtverwaltung Aalen bietet als moderner Dienstleister umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger. Hohe Servicequalität, Effektivität und Wirtschaftlichkeit stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Diese Aufgabenstellung meistern wir mit unseren engagierten und fachlich gut ausgebildeten rund 1.300 Mitarbeitenden.

Für die Bußgeldstelle der Stadt Aalen, welche dem Amt für Bürgerservice und öffentliche Ordnung angehört und 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählt, suchen wir zum Februar 2025 eine

 

Mitarbeiterin (m/w/d) für den gemeindlichen Vollzugsdienst (GVD)
in Teilzeit

(Kennziffer 3024/19)

 

Es handelt sich um ein bis Mai 2029 befristetes Beschäftigungsverhältnis mit einem Umfang von 30 % einer Vollzeitstelle (11,7 Stunden/Woche). Die Eingruppierung erfolgt bis zur Entgeltgruppe EG 6 TVöD.

Der gemeindliche Vollzugsdienst ist für die Ermittlung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Straßenverkehrsordnung, des Polizeigesetzes sowie der städtischen Satzungen und Verordnungen zuständig.

 

Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:

  • Außendienstkontrollen zur Überwachung der gesetzlichen und durch Verkehrszeichen angeordneten Halte- und Parkverbote sowie Überwachung der Einhaltung städtischer Satzungen und Verordnungen (v.a. Räum- und Streupflicht, Umweltschutzverordnung, Entsorgung von Kleinabfällen und Mitwirkung bei Stadtfesten u.ä.)
  • Erstellen von aussagekräftigen und gerichtsverwertbaren Einsatzberichten und Protokollen
  • Erstellen von Berichten als Grundlage für die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Bußgeldstelle
  • Unterstützung der Verwaltung im Rahmen der gerichtlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten als Zeuge vor Gericht
     

Der Arbeitseinsatz wird durch einen Einsatzplan geregelt. Es sind regelmäßig Wochenenddienste zu leisten.

Anpassungen des Aufgabengebietes behalten wir uns vor.

 

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sowie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Kenntnisse über Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungserfahrung sind von Vorteil
  • EDV-Kenntnisse (Windows, Office)
  • körperliche Eignung für Außendienst im Bereich der o.g. Aufgabengebiete
  • eine ruhige, souveräne und selbstständige Arbeitsweise
  • Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen sowie ein sicheres und freundliches Auftreten, auch in schwierigen Situationen
  • hohe Teamkompetenz und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an den notwendigen Qualifizierungslehrgängen
  • Hohe Flexibilität und persönliche Einsatzbereitschaft
  • das Tragen einer Dienstuniform

 

Wir bieten Ihnen:

  • flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
  • internes und externes Fortbildungsprogramm zur persönlichen Weiterentwicklung sowie betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Kostenübernahme für das Deutschlandticket, Jobrad-Zuschuss und betriebliche Altersvorsorge,
  • sinnhafte Aufgaben, einen modernen Arbeitsplatz sowie gelebte Teamarbeit,
  • bereichsübergreifende Angebote wie z.B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Betriebssportgruppe und eine finanzielle Unterstützung für gemeinsame Teamaktivitäten.

 

Wir setzen uns für Chancengleichheit ein. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bei der Auswahl bevorzugt berücksichtigt.

 

Interesse? Dann nutzen Sie bitte bis 1. Dezember 2024 die Möglichkeit, uns Ihre aussagekräftige Bewerbung über das Bewerberportal zukommen zu lassen.

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Sachgebietsleiterin der Bußgeldstelle, Frau Seibke unter Tel. 07361 52-1132 und der Abteilungsleiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung, Herr Maile, unter Tel. 07361 52-1108 zur Verfügung. Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail an ordnungsamt@aalen.de möglich.

Auf www.aalen.de finden Sie noch mehr zum attraktiven Arbeitgeber Stadt Aalen.

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