Berufsbild:
Der Beruf der/des sozialpädagogischen Assistent*in ist staatlich anerkannt. Die praxisintegrierte Qualifizierung zur Sozialpädagogischen Assistenz im Rahmen des Direkteinstieg KiTa soll dazu befähigen, in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger, insbesondere als Zweitkraft im Sinne des Kindergartengesetzes, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Als Auszubildende*r im Berufsbild Sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des Direkteinstieg KiTa in einer städtischen Kindertageseinrichtung wirst du zum erzieherischen Handeln mit Kindern angeleitet und erhältst einen Einblick in die verschiedensten pädagogischen Konzepte.
Zulassungsvoraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogische Assistenz:
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
- sowie eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
Ausbildungsbeginn:
1. September 2025
Ausbildungsdauer und -gliederung:
Die praxisintegrierte Qualifizierung zur Sozialpädagogischen Assistenz im Rahmen des Direkteinstieg KiTa ist modular aufgebaut. Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer (Arbeitstitel)“ erworben. Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).
Die theoretische Ausbildung umfasst im ersten Jahr (= Teilqualifikation 1 (TQ1)) 19 Wochenstunden (drei Unterrichtstage), im zweiten Jahr (= TQ2) 13 Wochenstunden (zwei Unterrichtstage). Die praktische Tätigkeit erfolgt in einer städtischen Kindertageseinrichtung.
Im Rahmen der Qualifizierung werden praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit in mindestens zwei Altersbereichen (unter Dreijährige, 3-6-jährige Kinder, Schulkinder/Jugendlicher) gemacht.
Weitere Informationenn erhältst du unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuer-bildungsgang-direkteinstieg-kita, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/ulm/presse/2023-39-gehe-direkt-in-die-kita und https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/fachkraeftesicherung-qualifizierung/direkteinstiegkita.
Einsatzbereiche:
Du hast die Wahl zwischen folgenden Kindertageseinrichtungen:
Ausbildungsvergütung:
Die Vergütung erfolgt nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 4.
Förderung durch die Agentur für Arbeit:
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an wieder ungelernte Beschäftigte, die mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wieder ungelernte Beschäftigte sind Personen, die über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als An- oder Ungelernte den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Die Entscheidung, ob diese Fördervoraussetzungen vorliegen, trifft die zuständige Agentur für Arbeit.
Unter den genannten Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe der Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Arbeitsentgelt und der üblichen Ausbildungsvergütung der praxisintegrierten Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz.
Weitere Informationen erhältst du von der Agentur für Arbeit in Ulm unter
Telefon: 0731/160-739
E-Mail: Ulm.Direkteinstieg-Kita@arbeitsagentur.de
Internet: www.arbeitsagentur.de
Fachschulen für Sozialpädagogische Assistenz:
Magdalena-Neff-Schule Ehingen
Hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Schule
Weiherstraße 14
89584 Ehingen (Donau)
Telefon: 07391/5803-200
Telefax: 07391/5803-250
E-Mail: Poststelle@mns-ehi.schule.bwl.de
Internet: www.mns-ehingen.de
Matthias-Erzberger-Schule Biberach
Leipzigstraße 11
88400 Biberach an der Riß
Telefon: 07351/346-215
Telefax: 07351/346-342
E-Mail: sek.mes@biberach.de
Internet: www.mes-bc.de
Das klingt interessant? Dann bewirb dich gerne über unser Karriereportal.
Weitere Informationen erhältst du von Frau Neumann (stellvertretende Sachgebietsleiterin Kindertagesstätten, Tel.: 07391/503-242) und Frau Geiselhart (Sachgebiet Ausbildung, Tel.: 07391/503-275).