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Fachkraft im Bereich Hilfe zur Pflege (m/w/d)

Landratsamt Sonneberg            

- Der Landrat -

 

Stellenausschreibung

 

Im Amt für Teilhabe und Soziales des Landratsamtes Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer 

Fachkraft im Bereich Hilfe zur Pflege (m/w/d)

zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.

Zum Aufgabengebiet gehören u.a.:

  • Pflegebedarfsfeststellung im Bereich der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XI und XII (Ermittlung und Feststellung des notwendigen pflegerischen Bedarfs)
  • Durchführung von Hausbesuchen
  • Erstkontakte, Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden, Betroffenen sowie deren Angehörigen, gesetzlichen Betreuern, Pflegediensten und Institutionen
  • Stellungnahmen und Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln
  • Durchführung von Leistungsabsprachen und Entscheidung über Einstellung von Leistungen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

Anforderungsprofil und Kenntnisse:

  • anerkannter Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger oder als Verwaltungsfachangestellter, abgeschlossener FL I oder geprüfter Verwaltungsfachangestellter (TVS)
  • wünschenswert ist eine Zusatzausbildung als Pflegesachverständige
  • unabdingbar sind Kenntnisse des Sozialrechts, insbesondere SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe), damit verbundener Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften, der Begutachtungsrichtlinien sowie der Leistungskomplexe der Hilfe zur Pflege
  • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Durchsetzungsvermögen sowie Teamfähigkeit werden erwartet
  • fundierte Computerkenntnisse
  • Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur Nutzung des privaten PKW für dienstliche Zwecke

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA vergütet.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 11.02.2025 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg.

Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.

Sonneberg, 24.01.2025

 

 

Robert Sesselmann

Landrat

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