Für den Bereich der Heimaufsicht suchen wir Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt als
freien Mitarbeiter (m/w/d) gem. § 611 BGB auf Honorarbasis
Entscheiden auch Sie sich für unser modernes Landratsamt als Arbeitgeber. Gemeinsam engagieren wir uns für die Menschen, die hier leben. Wir arbeiten daran, unseren Landkreis noch lebenswerter zu machen. Und wir sind offen für Veränderungen und neue Themen. Bei uns können Sie an interessanten Projekten mitwirken. Prozesse mitgestalten. Individuell mitwachsen. Freuen Sie sich auf einen Arbeitsplatz mit idealen Bedingungen, die mehr als amtlich sind!
MEHR BEWIRKEN KÖNNEN:
durch die Überprüfung der Qualität in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen bzw. in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen nach §§ 17 und 18 WTPG. Hierzu gehört unter anderem:
- Beurteilung der Bewohnerdokumentationen:
- Prüfung von aufgestellten Förder- und Hilfeplänen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und die Aufzeichnung der Umsetzung (insbesondere im Hinblick auf die Wahrung und Förderung der Selbständigkeit, Selbstverantwortung, Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)
- Beurteilung der Pflege:
- Beurteilung der Betreuungsqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner
- Überwachung der sozialpädagogischen Betreuung und heilpädagogischen Förderung bei behinderten Menschen
- Berichterstattung an die Heimaufsichtsbehörde in schriftlicher Form
Die Tätigkeit umfasst zirka zwei Begehungen pro Monat mit einem Umfang von etwa 7 Stunden pro Begehung (inkl. Protokollerstellung im Nachgang).
MEHR ALS AMTLICHE VORTEILE:
Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung
moderne Arbeitsstrukturen
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
umfassendes Onboarding
MEHR MÖGLICH MACHEN:
- mit Ihrer abgeschlossenen Ausbildung als Heilerziehungspfleger (m/w/d) oder Ihrem abgeschlossenen Studium im Pflegebereich
- durch mehrjährige Berufserfahrung im oben genannten Aufgabenbereich
- gute Kenntnisse in der Handhabung von MS-Standard-Software
- mit Ihrem eigenverantwortlichen Arbeiten, Ihrer Zuverlässigkeit und Flexibilität
- mit Ihrer Teamfähigkeit und Ihrem sicheren und freundlichen Auftreten
- durch Ihren sicheren Umgang mit kritischen Situationen und Ihrer Durchsetzungsfähigkeit
- durch Einsatz Ihres privaten PKW und Ihrer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Fahrtkostenerstattung)
Wir bieten Ihnen eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 31,60 € brutto (Stundenhonorar), inklusive Fahrt-, Telefonkosten und Gutachtenerstellung.
Wir setzen uns für die Chancengleichheit im Beruf ein und ermuntern Menschen jeglicher Herkunft, mit anerkannter Behinderung sowie jeden Geschlechts, sich zu bewerben.
MEHR FRAGEN BEANTWORTET IHNEN GERNE:
Frau Kretzschmar
Leiterin Fachbereich Kreispolizeibehörde
Tel.: 07151 501-1381
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, zur Kennziffer 154/24/21, bis zum 11. August 2024. Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format an: Frau Kretzschmar, E-Mail-Adresse: K.Kretzschmar@rems-murr-kreis.de.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Fachbereich Personal und Organisationsentwicklung