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FD 2.50 - Öffentlich geförderter Wohnungsbau / WFNG NRW

Im Fachdienst 2.50 – Soziales und Wohnen – ist in der Abteilung Wohnen und Refinanzierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

SB öffentlich geförderter Wohnungsbau / WFNG NRW (w/m/d)

befristet in Teilzeit mit 19,5 Stunden als Krankheitsvertretung

zu besetzen.

Die Stelle ist im Stellenplan nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. alternativ nach Bes.Gr. A 8 ausgewiesen.

In Remscheid gibt es ca. 3700 Mietwohnungen und -häuser, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Ziel dieser sozialen Wohnraumförderung ist es unter anderem, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die auf Unterstützung angewiesen sind und Wohnraum zu günstigeren Mietpreisen benötigen. Die Vermietung dieser Wohnungen an Haushalte ist nach dem WFNG-NRW an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden, über deren Vorliegen zu entscheiden ist. So ist z. B. ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, für den bestimmte Einkommensgrenzen gelten.

Ihre zukünftige Aufgabe innerhalb des Sachgebiets 2.50.2.1 -Wohnen - ist es, den Bestand und die Besetzung der sozial geförderten Wohnungen in Remscheid rechtskonform zu verwalten. Dazu zählen u.a.:

  • Bestands- und Besetzungskontrolle geförderten Wohnraums nach Verwaltungsvorgang und ggfs. durch Kontrollen vor Ort
  • Eingehende Beratung von Wohnungssuchenden, Mietern und Eigentümern
  • Ausübung von Belegungs-, Benennungs- und Besetzungsrechten
  • Erfassung des geförderten Wohnraumbestands, seiner Nutzung, der jeweiligen Verfügungsberechtigten und Mieter sowie der Belegungsrechte und der höchstzulässigen Mieten in einem speziellen Computerprogramm
  • Auswertung statistischer Daten zur Beobachtung des Wohnungsmarkts
  • Entscheidung über Leerstands-, Zweckentfremdungs-, Selbstnutzungs-, Ausbau-sowie Freistellungsgenehmigungen mit und ohne Förderausgleich, sowie besondere Ausnahmetatbestände im Sinne der Wohnraumnutzungsbestimmungen (Härtefälle, Wohnungstausch)
  • Entscheidung über die Erteilung/die Ablehnung/den Widerruf von Wohnberechtigungsscheinen (WBS),
  • Erteilung von Zinssenkungsbescheinigungen für die NRW-Bank,
  • Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Voraussetzungen und Festsetzung von Geldleistungen und Geldbußen
  • Vereinnahmung von Gebühren

Es erwartet Sie ein anspruchsvoller und dabei sehr interessanter und abwechslungsreicher Bereich mit vielen Kontakten zu hilfesuchenden Kundinnen und Kunden und zur Wohnungswirtschaft. Sie arbeiten im Sachgebiet Wohnen in einem kleinen Team am Standort Haddenbacher Straße 38-42.

Wenn Sie diese Aufgabe anspricht und Sie sich bewerben möchten, sollten Sie eine offene, verbindliche Art und eine gute Kommunikationsfähigkeit (schriftlich wie mündlich) haben, flexibel und teamfähig sein.

Idealerweise verfügen Sie bereits über weitergehende Verwaltungs- und EDV-Kenntnisse (MS-Office) und sind darüber hinaus in der Lage, sich schnell in neue Aufgaben einzuarbeiten.

Von Ihnen wird darüber hinaus

  • der erfolgreiche Abschluss der Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 nichttechnischer Dienst (ehemals mittlerer nichttechnischer Dienst) oder
  • die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder der erfolgreich abgeschlossene Angestelltenlehrgang I

erwartet.

Für weitere Auskünfte und Informationen stehen Ihnen Frau Kulessa (02191/16-3837) sowie Frau Lajewski (02191/16-3797) gerne zur Verfügung.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 12.12.2024 ihre Bewerbung ausschließlich

 

online

 

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Sexualität.

Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

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