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Technische Probleme im Bewerbungsprozess
Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung
Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert die Stadt Weinheim darüber, wie personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen das Datenschutzrecht in diesem Zusammenhang einräumt.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stadt Weinheim
Der Oberbürgermeister
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Hier zuständiges Amt
Personal- und Organisationsamt
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten
Stadt Weinheim
Die Datenschutzbeauftragte
Obertorstraße 9
69469 Weinheim
datenschutz@weinheim.de
Rechtliche Vorgaben
Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Haushaltsrecht. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/Beschäftigten-/Praktikanten- oder Ausbildungsverhältnisses ist § 15 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i.V.m. §§ 83 ff. Landesbeamtengesetz (LBG). Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre Daten, wenn Sie uns eine Einwilligung nach Art. 6 Absatz 1 a) DS-GVO.
Datenumfang und Verarbeitungszweck
Wir verarbeiten Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln, um Ihre Eignung für eine ausgeschriebene Position in unserer Verwaltung zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Der Datenumfang ergibt sich aus den Bewerbungsunterlagen und den Erkenntnissen aus einem Vorstellungsgespräch.
Datenübermittlung
Die Bewerbungsunterlagen werden vom Personal- und Organisationsamt gesichtet. Geeignete Bewerbungen werden intern an die Verantwortlichen des jeweiligen Fachamtes bzw. der jeweiligen Stabsstelle sowie an den Personalrat und gegebenenfalls an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen weitergeleitet.
Entsprechend der Zuständigkeiten des Hauptausschusses (vgl. § 8 Nr. 1 der Hauptsatzung) werden ab einer gewissen Entgelt- oder Besoldungsgruppe Bewerbungsunterlagen zur Personalentscheidung dem Hauptausschuss vorgelegt.
Auftragsdatenverarbeitung
Wenn sie sich über unser Online-Bewerberportal bewerben, werden Ihre personenbezogenen Daten von der Firma
- PERBILITY GmbH, Starkenfeldstraße 21, 96050 Bamberg
im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in unserem Auftrag erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir bleiben Ihnen gegenüber datenschutzrechtlich verantwortlich.
Datenspeicherung
Ihre personenbezogenen Daten (Bewerbungsunterlagen) werden vier Monate nach dem Zugang einer Absage vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist oder sofern sie nicht bei einer Einstellung Teil der Personalakte werden.
Sollten Sie sich über die freiwillige Einwilligung damit Einverstanden erklären, dass Ihre Daten länger aufbewahrt werden, um diese ggf. für spätere Stellenausschreibungen berücksichtigen zu können, werden diese neun Monate nach einer Absage aufbewahrt.
Im Rahmen Ihrer Onlinebewerbung werden Cookies eingesetzt. Durch den Einsatz dieser Cookies werden weder persönliche Daten gespeichert noch solche mit Ihren persönlichen Nutzerdaten verbunden.
Rechte der Bewerberinnen und Bewerber nach Artikel 15 bis 18; 20 DS-GVO
Sie haben als Bewerberin oder Bewerber folgende Rechte:
- Auskunft über die eigenen verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten
- Löschung eigener personenbezogener Daten bzw. Einschränkung der Verarbeitung
- Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Recht auf Datenübertragbarkeit von Daten
- Jederzeitiges, mit Wirkung für die Zukunft geltendes Widerrufsrecht einer gegenüber der Stadtverwaltung erteilten Einwilligung
Zur Geltendmachung dieser Rechte können Sie sich an die Stadt Weinheim, Personal- und Organisationsamt wenden. Darüber hinaus haben Sie ein Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten der Stadt Weinheim sowie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Pflicht der Bewerberinnen und Bewerber zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung eines rechtmäßigen Auswahlverfahrens erforderlich. Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann zu einer Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren führen, da die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen ist (vgl. Art. 33 Abs. 2 GG).