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42/0095 Pädagogische Fachberatung (w/m/d)

Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

 

Pädagogische Fachberatung (w/m/d)

(Kennziffer 42/0095)

 

in der Abteilung Kindertagesbetreuung des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie.

 

Die Abteilung Kindertagesbetreuung des Fachbereich Kinder-Jugend-Familie umfasst derzeit 25 Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Abteilungen sowie über 300 Beschäftigte in den derzeit 20 städtischen Kindertageseinrichtungen.

Die Stadt Herne verfügt über zwei Fachberatungen, die für die städt. Kindertageseinrichtungen sowie für die Kindertagespflege zuständig sind. Für die Kindertagespflege sind eine Vollzeit und eine Vertretung implementiert. Die Vermittlung in Kindertagespflege wird in Kooperation mit dem Verein der Herner Tageseltern durchgeführt.  

 

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden)
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE
  • eine Jahressonderzahlung und einen leistungsbezogenen Entgeltbestandteil
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
  • eine gute Vereinbarkeit von Familie, Freizeit und Beruf durch flexible Arbeitszeiten im Rahmen des Gleitzeitmodells der Stadt Herne
  • ein gutes Angebot an persönlichen und fachlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und eine umfassende Einarbeitung
  • eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
  • teamübergreifende Zusammenarbeit
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
  • vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
  • es besteht das Angebot eines vergünstigten Großkundentickets für den ÖPNV, der Nutzung von Metropolradruhr-Fahrrädern oder der Finanzierung eines Fahrrades durch eine zinslose Gehaltsvorauszahlung

 

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Tagespflege:

  • Überwachung und Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in Bezug auf die Bestimmungen der Kindertagespflege
  • Erteilung von Pflegeerlaubnissen gem. §43 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

und regelmäßige Überprüfung in Zusammenarbeit mit dem Verein Herner Tageseltern

  • Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Herner Satzung für die Kindertagespflege
  • Akquise und Eignungsprüfung von potentiellen Kindertagespflegepersonen und Mitwirkung bei der Ausbildung nach dem QHB

 

Heilpädagogische Fachberatung für die kommunalen Tageseinrichtungen:

  • präventive Beratung/Beratung zu Fördermöglichkeiten von Kindern mit besonderen Bedarfen
  • Entwicklungseinschätzungen von Kindern
  • Durchführung von Beratungsgesprächen für Eltern und Fachkräfte
  • Durchführung von Teamberatungen/Fachtagen zum Thema Inklusion
  • kollegiale Fallberatung
  • Kooperation und Austausch mit Therapeuten/Frühförderung/heilpäd. Praxis
  • Erstellung eines Entwicklungsberichtes für die städtischen Tageseinrichtungen in Herne

                       

Das zeichnet Sie aus/Dieses Profil zeichnet Sie aus:

  • ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Elementar-, Heil-, Kindheitspädagogik oder der Sozialen Arbeit (Diplom/B.A./M.A. FH) mit staatlicher Anerkennung
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Fachberatung oder im Berufsfeld einer Kindertageseinrichtung
  • Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Kinderbildungsgesetzes und dessen Ausführungsbestimmungen, Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinderförderungsgesetz etc.)
  • qualifizierte Kenntnisse und Erfahrung in Fragen der Bildung und Förderung
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammen- und Teamarbeit
  • Leistungsbereitschaft und Organisationsvermögen sowie Eigeninitiative und Arbeitssorgfalt

 

Grundlage unserer Erwartungen ist das Kompetenzmodell der Stadt Herne, das Sie unter www.herne.de/kompetenzmodell einsehen können.

 

Wünschenswert sind:

  • Führerscheins der Klasse 3 bzw. B
  • berufliche Erfahrungen im öffentlichen Dienst 
  • Praxiserfahrung im Themenbereich Verwaltung von Kindertageseinrichtungen.

 

Die Besetzung der Vollzeitstelle ist grundsätzlich in Teilzeitform (Job-Sharing) möglich. Bei der Funktionsübertragung auf zwei in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter*innen können nach Absprache aller Beteiligten bestimmte Arbeitszeitmodelle festgelegt werden.

Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die Chancengleichheit und die Vielfalt der Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft.  Für ihr beispielhaftes Handeln wurde die Stadtverwaltung Herne 2019 und 2022 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 10.02.2025

Für diese Stelle empfehlen wir Ihnen die Bewerbung über Ihren PC oder Laptop. Damit Sie bequem das Gerät wechseln können, merken Sie sich die Stelle hier.