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Hygienekontrolleur m/w/d

Landratsamt Sonneberg

- Der Landrat -

 

Stellenausschreibung

Im Gesundheitsamt Sonneberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Hygienekontrolleurs (m/w/d) zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere:

  • Wohn-, Gewerbe- und Bauhygiene, Mitwirkung bei Planungs-, Genehmigungs- und Bauleitverfahren, Umweltmedizinische Diagnostik, Aufklärung und Beratung
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Kommunalhygienische Überwachung öffentlicher und medizinischer Einrichtungen sowie die infektionshygienische Überwachung medizinscher Einrichtungen
  • Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen (zentrale Wasserwerke, dezentrale kleine Wasserwerke, Kleinanlagen zur Eigenversorgung), Schwimm- und Badebeckenanlagen und Badegewässer, Überwachung von mobilen Trinkwasserversorgungsanlagen und Anlagen zur zeitweisen oder ständigen Trinkwasserverteilung
  • Rufbereitschaftsdienst nach Maßgabe der jeweiligen Dienstanordnung

Anforderungsprofil und Kenntnisse:

  • Ausbildung zum/zur Hygienekontrolleur/in oder Gesundheitsaufseher/in
  • Zuverlässiges, genaues, fristgerechtes und gewissenhaftes Arbeiten
  • Planungs- und Organisationsvermögen
  • sicheres Beherrschen der Standard-Office-Anwendungen (Word, Excel, Outlook) sowie Fachanwendungen
  • Fahrerlaubnis der Klasse B, sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu dienstlichen Zwecken einzusetzen

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle (39 Wochenstunden). Die Stelle wird nach der Entgeltgruppe E 9a TVöD-VKA vergütet, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 12.12.2024 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg.

Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln.

Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht.

Sonneberg, den 25.11.2024 

 

 

Robert Sesselmann

Landrat

 

 

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