Im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Übernahme von Betreuungsgebühren, ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine nach EGr 8 TVöD bzw. BGr A 8 BayBesG bewertete (Teilzeit-)Stelle als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (w/m/d)
zu besetzen. Die Besetzung erfolgt grundsätzlich mit 15,5 Wochenstunden bzw. für verbeamtete Kräfte mit 16 Wochenstunden. Befristet bis derzeit 31. Dezember 2025 ist eine Stundenaufstockung um 4 Wochenstunden auf insgesamt 19,5 Wochenstunden bzw. 20 Wochenstunden möglich.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Die Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Betreuungsgebühren in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
- Leistungsberechnung inkl. Erstellung von Bewilligungs- und Ablehnungsbescheiden
- Zahlbarmachung der zu übernehmenden Betreuungsgebühren
- Verbuchung der Zahlungen inkl. Einmal- und Dauerzahlungen
- Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen
Wir erwarten:
- Freude an hoher Parteiverkehrsfrequenz bei gleichbleibend einfühlsamem Umgang mit Menschen sowohl in persönlichen Begegnungen als auch am Telefon.
- Erfahrung im Parteiverkehr, psychische Belastbarkeit und überdurchschnittliches Engagement
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team, serviceorientiertes Arbeiten und Verhandlungsgeschick sowie Durchsetzungsvermögen
- Sichere Anwendung des Verwaltungsverfahrensrechts sowie gute Kenntnisse im Sozialleistungsrecht
- Zahlenverständnis und die Bereitschaft, sich in die IT-Fachprogramme einzuarbeiten und an fachspezifischen Fortbildungen teilzunehmen
Bewerbungsvoraussetzung ist für Beamtinnen und Beamte die Laufbahnbefähigung für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen oder für Beschäftigte die erfolgreich abgelegte Fachprüfung I bzw. die Abschlussprüfung für Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunalverwaltung.
Alternativ können sich auch Beschäftigte mit zwanzigjähriger Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder der Befreiung von der Prüfungspflicht nach den Regelungen des TVöD vor dem 01.01.2017 bewerben.
Tarifbeschäftigte, die momentan am Beschäftigtenlehrgang I teilnehmen, können sich ebenso bewerben, wie Auszubildende, die sich im Prüfungsjahr der Ausbildung für Verwaltungsfachangestellte, Fachrichtung Kommunalverwaltung, befinden.
Bei Beamtinnen und Beamten besteht wegen der unterhälftigen Stundenzahl keine Beförderungsmöglichkeit.
Teilzeitwünsche werden, soweit organisatorisch möglich, berücksichtigt.
Die Stadt Fürth ist Mitglied der „Charta der Vielfalt“ und steht daher für Gleichstellung, Chancengleichheit, Antidiskriminierung und Vielfalt. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Menschen mit Schwerbehinderteneigenschaft bzw. Gleichstellung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bewerben Sie sich bitte bis 6. April 2025 online über das interne Stellenportal über dieses Stellenportal!
Wir erwarten ein begründetes Bewerbungsschreiben. Bitte setzen Sie sich darin mit den Aufgaben und Anforderungen der Stelle auseinander und arbeiten Sie Argumente heraus, die für Ihre Person sprechen. Besondere Qualifikationen sind anzugeben und Nachweise vorzulegen, soweit diese für die zu besetzende Stelle von Bedeutung sind.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung auch einen Lebenslauf bei. Im Intranet ist im Formularcenter ein Musterlebenslauf zu finden.
Für Rückfragen steht Herr Vasel, unter der Rufnummer -1533 zur Verfügung.
Standort: Verwaltung