Teaser-Bild

Kontakt

2024-03-25_Landratsamt_Goeppingen_TOBIAS-FROEHNER-PHOTOGRAPHY_0182_bearbeitet.jpg
Julia Schmalenberger
Abteilungsleitung Personal und Ausbildung / stv. Amtsleitung
+49 7161 202-1030
+49 7161 202-1030

Adresse
Landratsamt Göppingen
Lorcherstr. 6
73033 Göppingen

Die jeweiligen konkreten Ansprechpartner*innen entnehmen Sie bitte den einzelnen Stellenausschreibungen

2024-10-15T07:48:51+02:00 stellenangebote CHECK-IN www.mein-check-in.de#p233514 Landkreis Göppingen

Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d)

Im Landkreis Göppingen benötigen immer mehr Menschen eine rechtliche Betreuung. Für diese Aufgabe werden

Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d)

in Teilzeit oder Vollzeit gesucht.

Das Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der rechtlichen Interessen der betreuten Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig besorgen können. Sie erfolgt in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen. Im Vordergrund stehen das Wohl des Betroffenen und dessen Wünsche. Berufsbetreuer werden vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegen der Aufsicht durch das Gericht. Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Fallpauschalen. Rechtliche Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig aus und müssen hierfür ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich somit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Fachliche Voraussetzungen

Seit Inkrafttreten der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsgesetzes am 01.01.2023 müssen berufliche Betreuer ein Registrierungsverfahren bei ihrer zuständigen Stammbehörde durchlaufen. Voraussetzung für die Registrierung ist insbesondere der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil für Berufsbetreuer auf der Webseite der Betreuungsbehörde.

Persönliche Voraussetzungen

  • Selbstständigkeit, Eigeninitiative, Entscheidungsfähigkeit, persönliche Stabilität, Durchhaltevermögen und Durchsetzungsfähigkeit
  • Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und ggf. eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen.
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Bereitschaft zur Anschaffung ausreichender Ausstattung (PC Arbeitsplatz, abschließbare Aktenschränke, ggf. Faxgerät, Diensthandy. Hilfreich ist die Anschaffung einer geeigneten Fachsoftware)

Vergütung

Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und wird im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz – VBVG festgelegt. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. der Anlage zu dieser Vorschrift entnommen werden.

Haben Sie Interesse?

Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde geben Ihnen gerne telefonisch nähere Auskunft und schicken Ihnen bei Bedarf einen Vordruck für den Registrierungsantrag zu. Gerne können Sie uns zusätzlich auch einen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben zukommen lassen.

Sie erreichen uns unter folgenden Telefonnummern:

Frau Gehrig: 07161 202 - 4017 oder

Frau Wenzhöfer (Sekretariat) 07161 202 - 4015 oder

per E-Mail unter betreuungsbehoerde@lkgp.de.

 

Weitere Informationen zur Tätigkeit als Berufsbetreuer/in finden Sie auch unter:

Bundesverband der Berufsbetreuer e.V. 

Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V.