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FD 3.33 - SB humanitäres Aufenthaltsrecht (w/m/d)

Im Fachdienst 3.33 – Zuwanderung - ist in der Abteilung 3.33.2 – Ausländerbehörde - hier im Sachgebiet Asyl / humanitäre Aufenthalte zum 01.10.2024 die Stelle

einer Sachbearbeitung (w/m/d)

in Vollzeit zu besetzen.

Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 10 LBesG NRW erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. alternativ nach EG 9c TVöD ausgewiesen.

 

Die Stelle beinhaltet folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Die Erteilung und Verlängerung von humanitären Aufenthaltstiteln, Duldungen und Aufenthaltsgestattungen nach dem Aufenthaltsgesetz, respektive Asylgesetz, nach eigenständiger rechtlicher Prüfung.

 

  • Die Fertigung von Ordnungsverfügungen unter Berücksichtigung der vielfältigen Ermessensspielräume im Aufenthaltsgesetz, Asylgesetz und den weiteren relevanten Nebenvorschriften. 

 

  • Anträge auf Erlaubnis der Beschäftigungsaufnahme sind abschließend zu bescheiden.

 

  • Prüfung und Feststellung der Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. die Verpflichtung zur Teilnahme an den Kursen mittels Ordnungsverfügung.

 

  • Erwerbstätigkeits-/Reisefähigkeitsprüfungen (Beauftragung ärztlicher Gutachten und Prüfung der sich aus den Gutachten ergebenden Rechtsfolgen)

 

  • Die Anwendung ordnungsrechtlicher Vorschriften nach dem Aufenthaltsgesetz. Hierzu gehören u. a. schriftliche Verwarnungen im Falle von begangenen Straftaten der Klientel.

 

  • Die Abwicklung melderechtlicher Vorgänge und die Auswertung von Ausländerakten für interne und externe Dienststellen.

 

Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:

Einen erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Lauf-bahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. juristische Staatsexamen

Die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde erwarten von Ihnen Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen, die Fähigkeit zum Arbeiten im Team sowie schnelle Entschlussfreudigkeit und Kollegialität.

Von den Bewerbenden werden Einsatzbereitschaft und Flexibilität bei der Ausübung der Tätigkeit gefordert. Dazu gehören u. a. auch Arbeitszeiten, die außerhalb der städt. Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit liegen können.

Sie arbeiten konzeptionell, selbstständig und sind in der Lage, sich schnell in die sehr komplexe und komplizierte Rechtsmaterie einzuarbeiten, dies teilweise auch autodidaktisch.

Gegenüber den Ausländerinnen und Ausländern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern ist ein sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick erforderlich.

Konträre Gespräche führen Sie zum einen ziel- und ergebnisorientiert und zum anderen aber auch deeskalierend.

Die obligatorischen Anwenderkenntnisse in MS Office werden ebenfalls vorausgesetzt.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind Sie auch Vollzugsdienstkraft mit der Befugnis zur Ausübung unmittelbaren Zwangs. Hierzu erfolgen spezielle Schulungen.

Aufgrund der Außendiensttätigkeiten müssen Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.

 

Wir bieten Ihnen:

Ein sehr interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet und ein angenehmes, kollegiales Betriebsklima, sowie ein hohes Maß an selbständiger Tätigkeit in Eigenverantwortung.

Fachbezogene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Darüber hinaus die besonderen tariflichen Leistungen des öffentlichen Dienstes wie z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, eine Renten Zusatzversorgung sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement.

Der FD 3.33 bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit an.

Sollten Sie noch weitere Informationen wünschen, rufen Sie bitte Frau Kreisköther,

Tel.: 02191 / 16-3828 oder Herrn Schneider, Tel.: 02191 / 16-3824 an.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, bis zum 11.09.2024 ihre Bewerbung ausschließlich

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Sexualität.

Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.

 

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