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11-03-2025 Beschäftigtenlehrgang II (BL II)

Im Zuge der Personalentwicklung bietet die Stadt Aschaffenburg die Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II (BL II) an. Der BL II stellt eine Weiterqualifizierung zum Verwaltungsfachwirten bzw. zur Verwaltungsfachwirtin dar. Für Beschäftigte in der Verwaltung, die nicht die persönlichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 der Allgemeinen Tarifmerkmalen der Entgeltordnung (VKA) erfüllen, ist die erfolgreiche Teilnahme mit abschließender Prüfung die Voraussetzung für eine höhere Eingruppierung als in der Entgeltgruppe 9a TVöD.

Der BL II wird während der Dienstzeit durchgeführt. Er besteht aus einem Einführungslehrgang, dem sogenannten Ortslehrgang mit Teilzeitunterricht (Dauer ca. zwei Jahre) sowie einem ergänzenden Abschlusslehrgang. Er endet mit Ablegen der Fachprüfung II. Mit dem Zeugnis wird die Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in (BVS)“ verliehen.

Der nächste Lehrgang startet im September 2025. Allgemeine Informationen zum Lehrgang finden Sie auf der Website der BVS unter https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungsfachwirte-bl-ii/.

Folgende Voraussetzungen sind spätestens bei Lehrgangsbeginn zu erfüllen:

  • unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
  • erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder des Beschäftigtenlehrgangs I (BL I)
  • eine Beschäftigungszeit von zwei Jahren nach dem Abschluss der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. des BL I
  • Bestätigung der Amtsleitung im Einvernehmen mit der Referatsleitung, dass der/die Bewerber*in für eine spätere Verwendung in einer der 3. Qualifikationsebene vergleichbaren Tätigkeit geeignet erscheint
  • Unterzeichnung der Rückzahlungsvereinbarung

Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Frau Anna Elter
Tel. 06021/ 330 1235
Personalamt

Bitte bewerben Sie sich bis zum 02.03.2025 (kurzes Anschreiben und Lebenslauf) direkt über unser Bewerberportal auf www.aschaffenburg.de/stellenanzeigen. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (insbesondere E-Mail-Bewerbungen) leider nicht möglich sind.

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