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Gehobener Verwaltungsdienst Bachelor of Arts (m/w/d)

 

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Der Landkreis Tübingen bietet erstklassige Zukunftsperspektiven und eine hohe Lebensqualität. Beste Voraussetzungen für Ihre berufliche Karriere in unserem modernen und dienstleistungsorientierten Landratsamt mit einem vielseitigen Aufgabenbereich.

 

Beim Landratsamt Tübingen ist zum 01.09.2025 ein Duales Studium -

 

Gehobener Verwaltungsdienst Bachelor of Arts (m/w/d)

zu besetzen.

 

Informationen zum Studiengang:

Der Bachelorstudiengang „Public Management“ bereitet dich auf gehobene und führende Positionen in allen Aufgabenbereichen der öffentlichen Verwaltung vor. Aufgabe des Studienganges ist es, Fachkräfte für die Kommunalverwaltung zu gewinnen, die durch breitgefächerte fachliche Kenntnisse die vielfältigen Aufgaben übernehmen können.

 

Die Bewerbung muss direkt über eine der Hochschulen erfolgen. Informationen hierzu unter:

https://www.hs-ludwigsburg.de/

https://www.hs-kehl.de/

Bei Fragen auch gerne an unsere Ausbildungsleiterin Frau Melanie Stiller Tel.: 07071 207-1008 wenden.

 

Der Verlauf:

Das duale Studium dauert 3 ½ Jahre (7 Semester) und setzt sich aus vier Teilen zusammen.

  1. Teil: Einführungspraktikum (6 Monate) beim Landratsamt Tübingen. Zu Beginn findet ein mehrwöchiger Einführungslehrgang statt.
  2. Teil (1., 2. und 3. Semester):  Grundlagenstudium an der Hochschule in Ludwigsburg oder Kehl mit Lehrveranstaltungen in Rechts- Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  3. Teil (4. und 5. Semester): Praxisjahr im Vorbereitungsdienst mit Wahlmöglichkeiten in Verwaltungen. Öffentlichen sowie privaten Betrieben im In- und Ausland
  4. Teil (6. Semester): Vertiefungsstudium nach Wahl eines Studienschwerpunkts mit Abschluss Bachelor of Arts

 

Ausbildungsvergütung:

Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.398,78 € (brutto) pro Monat.

 

Voraussetzungen:

  • Allgemeine/Fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife (Erwerb jeweils vor Einstellungstermin) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • EU- Bürger*in
  • Gesundheitliche Eignung
  • Keine Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis

 

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