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FD 3.37 - Leitung Kleiderkammer / Atemschutz (w/m/d)

Bei der Berufsfeuerwehr der Stadt Remscheid ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Leitung Kleiderkammer / Atemschutz (w/m/d)

unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 7 TVöD (zwischen 3095 € und 3820 € brutto, je nach Erfahrungsstufe) vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch die Bewertungskommission.

Die Berufsfeuerwehr Remscheid verfügt über 160 Feuerwehrbeamtinnen und -beamte und ca. 270 Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Neben allen Aufgaben des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie des gesamten Spektrums der technischen Hilfeleistung stellt sie auch den Rettungsdienst sicher.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Leitung der Kleiderkammer
    • Koordinierung und Durchführung von Neueinkleidungen für die gesamte Feuerwehr
    • Überwachung und Annahme aller im Einsatz verwendeten Schutzausrüstung
    • Schadensfeststellung / Reparaturvergabe
    • Ausführung von Reparaturarbeiten Feuerwehrschutzkleidung
    • Kontierung von Reparaturrechnungen
    • Überwachung von Prüf- und sonstigen Intervallen
    • Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen
  • Prüfung, Wartung, Reinigung und Instandsetzung von Schutzkleidung
    • Terminüberwachung von Prüfintervallen
    • Prüfung und Wartung von Persönlicher Schutzausrüstung und erweiterter Schutzausrüstung
  • Führen von Lagerbeständen und persönlichen Zuordnungen sämtlicher Bekleidung und Schutzausrüstung
  • Administration von EDV-Programmen zur Verwaltung der Bekleidun

Das bieten wir Ihnen:

  • Attraktive Arbeitsumgebung im Bergischen Land
  • Flexible Arbeitszeit (Gleitzeit) sowie die Möglichkeit zum Home-Office
  • verschiedene Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes
  • Gut funktionierendes PSU-Team (Psycho-Soziale Unterstützung)
  • Regelmäßige Aktualisierung der Bedarfspläne für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz

Wir erwarten von Ihnen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene 3-jährige Ausbildung zur Maßschneiderin / zum Maßschneider oder zur Textil- und Modeschneiderin / zum Textil- und Modeschneider oder Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel im Bereich Textilbranche oder eine vergleichbare 3-jährige Ausbildung in der Bekleidungs- und Textiltechnik
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit allen Feuerwehrangehörigen, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr
  • verantwortungsbewusste, entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit fundierten Fachkenntnissen, sicherem Auftreten, Durchsetzungsvermögen, überdurchschnittlicher Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
  • Organisationsgeschick und die Fähigkeit zum wirtschaftlichen Handeln
  • ausgeprägte Sozialkompetenz, insbesondere Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
  • feuerwehrtechnische Vorbildung ist gerne gesehen, aber kein Muss

Die Stadt Remscheid liegt inmitten des Bergischen Landes und bietet die gesamte Infrastruktur einer kreisfreien Stadt. Die Großzentren an Rhein und Ruhr sind ca. 45 km entfernt und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Weitere Informationen sind unter www.remscheid.de im Internet abrufbar.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die stellvertretende Leiterin der Feuerwehr, Frau Kluge, unter 02191/16-2322 zur Verfügung.

Interessierte Bewerbende werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 05. März 2025 ausschließlich

online

über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Die Stadtverwaltung Remscheid fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Fachdienstleitung nach den dienstlichen Erfordernissen.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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