Gesundheitsgutschein
Jedes Jahr erhalten alle städtischen Mitarbeitenden eine Bezuschussung des Arbeitgebers in Höhe von 40 € für gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Bildungsleistungen. Der Gutschein kann für eine Leistung mit einem Mindestbetrag von 40 € oder einer Kombination aus beiden mit einem jeweiligen Mindestbetrag von 20 € verwendet werden. Der "Gesundheitsgutschein" gilt für gesundheitsfördernde und sportliche Freizeitaktivitäten wie z.B.:
- Sportvereinsbeiträge
- Mitgliedschaft im Fitnessstudio
- Kurse für Rückengesundheit
- Zehner-Karten für ein Schwimmbad
- kostenpflichtige Sport- und Gesundheits-Apps
Bewegte Pause
Jede Woche findet eine viertel Stunde online eine angeleitete Übungsheinheit während der Arbeitszeit statt. Hier werden beispielsweise entlastende Arbeitshaltungen, Ausgleichs- und Entspannungsübungen durchgeführt.
Betriebliches Gesundheitsmanagement und Eingliederungsmanagement
Durch gute Arbeitsbedingungen wird die Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden nachhaltig gefördert. Insbesondere Angebote zur Gesundheitsprävention sollen zusätzlich zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit beitragen. Insbesondere wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt.
Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille
Nach erfolgter Untersuchung des Betriebsarztes haben die Mitarbeitenden die Möglichkeit, einen Zuschuss zur Arbeitsplatzbrille von insgesamt bis zu 170,50 € zu erhalten.