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Einführungspraktikum im Studiengang Bachelor Public Management (m/w/d)

Im Bachelorstudiengang „Public Management“ erwarten dich eine optimale Mischung aus Recht, Management und BWL sowie verschiedene sozialwissenschaftliche Fächer.

praxisnah

Durch den hohen Praxisanteil kannst du während deines Studiums in viele Bereiche der öffentlichen Verwaltung reinschnuppern und so deinen Platz im späteren Berufsleben finden.

sinnhaft

Mit deiner Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung sorgst du dich tagtäglich um das Wohl der Gesellschaft und setzt dich auf vielfältige Weise für deine Heimat und deine Mitmenschen ein.

verbeamtet

Studiere mit finanzieller Freiheit: Als Beamtin/Beamter auf Widerruf erhältst du während deines gesamten Studiums rund 1.400 Euro mtl. vom Land Baden-Württemberg.

Das Studium beginnt mit einem sechsmonatigen Einführungspraktikum in einer öffentlichen Verwaltung, welches den Einführungslehrgang einschließt. Hier werden die Grundlagen des Studiums vermittelt und du machst dich mit Aufgaben und Arbeitsweisen in mindestens zwei Bereichen deiner Praxisstelle vertraut.

Das Einführungspraktikum kann bei Personen mit zuvor absolvierter Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten entfallen.

Nach dem Einführungspraktikum startet der sogenannte Vorbereitungsdienst mit einem 17-monatigen Grundlagenstudium. Das entspricht 3 Semestern, in denen du auch jeweils vorlesungsfreie Zeiten genießen kannst. Die Module des Grundlagenstudiums enden jeweils mit einer Prüfung.

Im Anschluss an das Grundlagenstudium absolvierst du eine 14-monatige Praxisphase. Während dieser Zeit lernst du im Rahmen deiner Praktika vier Bereiche in unterschiedlichen Verwaltungen kennen. In jedem Bereich bzw. jeder Verwaltung verbringst du jeweils mindestens drei Monate. Eines der vier Praktika absolvierst du im Ausland, in einem anderen Bundesland oder in der Privatwirtschaft. Auch eine kleine Kommune mit unter 10.000 Einwohner*innen steht auf dem Plan. Die Verzahnung von Theorie und Praxis erfolgt währenddessen in praxisbegleitenden Arbeitsgemeinschaften in ganz Baden-Württemberg.

Praxisphase in Teilzeit: Studierende, welche die Voraussetzungen nach § 69 Absatz 1a Landesbeamtengesetz (LBG) erfüllen (bspw. Elterneigenschaft mit Kind unter 18 Jahren), können auf Antrag die Praxisphase in Teilzeit (im Umfang von 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit) absolvieren.

In den letzten drei Monaten der Praxisphase fertigst du deine Bachelorarbeit an, zunächst parallel zu deinem aktuellen Praktikum. Im letzten Monat wirst du dafür komplett freigestellt.

Im letzten Semester kehrst du für das Vertiefungsstudium zurück an die Hochschule. Hier hast du die Möglichkeit, in einem der folgenden acht Bereiche deine bislang erworbenen Kenntnisse zu vertiefen:

  • Leistungsverwaltung
  • Ordnungsverwaltung
  • Umwelt- und Planungsrecht
  • Europa
  • Wirtschaft und Finanzen
  • Kommunalpolitik
  • Informationstechnik und -management
  • Personal und Organisation

 

Das Einführungspraktikum ist dem Studium vorangestellt und setzt sich aus einem vierwöchigen Einführungslehrgang sowie einer praktischen Ausbildung zusammen. Im Einführungspraktikum sollen sich die Verwaltungspraktikant:innen mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung vertraut machen und dabei allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die für die Arbeit in der Verwaltung erforderlich sind. Das Einführungspraktikum dauert sechs Monate und beginnt jedes Jahr am 1. September.

Weitere Informationen zum Einführungspraktikum erhalten Sie im Leitfaden.

Im Rahmen des Einführungspraktikums müssen die Praktikant:innen in mindestens zwei Praktikumsstationen mit einer Einsatzdauer von mindestens sechs Wochen beurteilt werden. 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Studieninteressierte bewerben sich über das gemeinsame Online-Bewerbungsportal der Hochschulen Kehl und Ludwigsburg, eine separate Bewerbung bei der Ausbildungsstelle ist nicht vorgesehen.

Die Hochschulen entscheiden mittels einer landesweiten Rangliste aller Bewerbenden auf Grundlage der Hochschulzugangsberechtigung über die Vergabe der Studienplätze.