Die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste mit Fachrichtung Bibliothek dauert grundsätzlich drei Jahre.
Auszubildende der Fachrichtung Bibliothek
arbeiten in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken und in sonstigen Einrichtungen des Bibliothekswesens. Ihre Hauptaufgaben liegen im Bereich Benutzungs- und Auskunftsdienst und im Bereich der Beschaffung und der Katalogisierung von Medien. Mitwirkend oder selbständig übernehmen sie Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, und Verwaltungsangelegenheiten.
Der Ausbildungsberuf Fachangestellte:r für Medien- und Informationsdienste ist ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft. Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz ist das Regierungspräsidium Karlsruhe für den Bereich des öffentlichen Dienstes.
Die Auszubildenden besuchen zusätzlich die Berufsschule in Calw und erwerben dort sowohl berufsfeldbreite Grundkenntnisse und Fähigkeiten als auch fachrichtungsspezifische Qualifikationen. Der Unterricht findet in Blockform statt
Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem TVAöD.
Die Auszubildenden sind nach § 13 Satz 2 Ziff. 7 BBiG verpflichtet während der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durch. Sie wird von einem Prüfungsausschuss des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgenommen. Die Abschlussprüfung findet gegen Ende der Ausbildungszeit statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil, diese werden bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt. Die Abschlussprüfung wird gemeinsam mit der Berufsschulabschlussprüfung durchgeführt.