Die Ausbildungsdauer beträgt grundsätzlich drei Jahre und gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
- praktische Ausbildung in der Ausbildungsstätte
- in der Regel Besuch der Berufsschule während der ersten beiden Ausbildungsjahre
- Besuch des Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Ausbildungsabschlussprüfung an einer Verwaltungsschule (ca. drei Monate), grundsätzlich gegen Ende der Ausbildungszeit.
Für Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss kann die Ausbildungszeit um sechs Monate, für Auszubildende mit Hochschul- oder Fachhochschulreife um zwölf Monate gekürzt werden. Eine Verkürzung um zwölf Monate ist nur möglich, wenn der Auszubildende sofort in das zweite Schuljahr der Berufsschule eingestuft wird.
Die monatliche Vergütung richtet sich nach dem TVAöD.
Während der ersten zwei Jahre besucht der/die Auszubildende die Fachklasse für öffentliche Verwaltung an einer kaufmännischen Berufsschule. Der Unterricht findet in Blockform statt und ist wesentlicher Teil der Ausbildung.
Die Auszubildenden sind nach § 13 Satz 2 Ziff. 7 BBiG verpflichtet während der Ausbildung einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu führen.
Die Zwischenprüfung wird gegen Ende des 2. Ausbildungsjahres grundsätzlich gemeinsam mit der Abschlussprüfung an der Berufsschule durchgeführt. Die Ausbildungsabschlussprüfung findet gegen Ende der Ausbildungszeit statt (bei zweieinhalbjähriger Ausbildungszeit im Winter, bei dreijähriger Ausbildungszeit im Sommer des dritten Ausbildungsjahres.
Du wirst während Deiner Ausbildung in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Personal
- Allgemeine Verwaltung
- Baurecht
- Integration und Zuwanderung
- Servicecenter
- Recht
- Finanzen
- Kaufmännisches Gebäudemanagement
- Bildung und Kultur