Stellenportal der Stadt Ostfildern
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WORK-LIFE-BALANCE

Sonderurlaub am Geburtstag

Mitarbeitende der Stadt Ostfildern erhalten einen Sonderurlaubstag am Geburtstag im Umfang der an diesem Tag festgelegten Soll-Arbeitszeit, wenn der Geburtstag auf einen Werktag (Montag-Freitag) fällt.

 

Mobiles Arbeiten

Beschäftigte können bis maximal 50% des individuellen Beschäftigungsumfangs außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten. 

 

Flexible Arbeitszeiten bzw. -modelle

Die Vereinbarkeit von Arbeitszeit und Freizeit unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und tarifrechtlichen Vorschriften wird durch eine grundsätzliche flexible Arbeitszeitgestaltung gefördert.

Die gesetzlich vorgegebene bzw. vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ist innerhalb der Rahmenzeit von 6:30 bis 20:00 Uhr zu erbringen. Abweichungen zwischen Soll- und tatsächlicher Arbeitszeit werden auf einem persönlichen Zeitkonto verbucht und arbeitstäglich verrechnet.

 

Rückkehrer:innen-Management und vorrangige Berücksichtigung bei der Platzvergabe für die Kinderbetreuung im Erzieher:innenbereich

Mit der vorrangigen Berücksichtigung der Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in einer städtischen Kindertageseinrichtung tätig ist, soll die Möglichkeit für die städtischen Mitarbeitenden erhöht werden, sowohl die Erziehung als auch die Arbeitstätigkeit zu vereinbaren. Insbesondere pädagogische Fachkräfte werden immer noch sehr gesucht. Daher werden Kinder von pädagogischen Fachkräften besonders bei der Platzvergabe berücksichtigt, sodass die zeitnahe Rückkehr nach dem Mutterschutz oder der Elternzeit des pädagogischen Personals unterstützt wird und die Suche nach Kräften für die Bildung und Erziehung verbessert wird.

 

Kein Verfall und Kappung von Gleitzeitstunden

Gleitzeitstunden und damit erbrachte Arbeitsstunden verfallen bei der Stadt Ostfildern nicht und werden auch nicht ab einer bestimmten Stundenzahl gekappt.

 

 

Übertarifliche Urlaubsregelung

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 und 3 BurlG können Urlaubstage von Beschäftigten unter gesetzlichen Voraussetzungen ins folgende Kalenderjahr (bis 31. März) übertragen werden. § 25 Abs. 1 Satz 2 AzUVO regelt die Übertragung der Urlaubstage von Beamten. Diese verfallen in der Regel, wenn sie nicht bis zum 30. September des nächsten Jahres genommen wurden.

Die Inanspruchnahme des Urlaubs der Beschäftigten wurde analog an die Regelung für Beamten angepasst. Dies bedeutet, dass der Urlaub von Beschäftigten erst verfällt, wenn er ebenfalls nicht bis zum 30. September des Folgejahres genommen wurde.

 

Möglichkeit zur Einrichtung eines Langzeitkontos

In das Langzeitkonto können auf Antrag des Mitarbeitenden Zeitguthaben aus dem Zeitkonto und Überstunden einmal jährlich übertragen werden. Das Volumen ist je Mitarbeiter:in und Kalenderjahr auf maximal 150 Stunden begrenzt. Entnahmen von Zeitguthaben aus dem Langzeitkonto in Form der bezahlten Freistellung von der Arbeitsleistung können unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse aus folgenden Gründen vereinbart werden:

  • vorzeitiger Übergang in den Ruhestand
  • persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • zu anderen Zwecken (z.B. Pflege von Angehörigen, Betreuung von Kindern). 

 

Gehaltsvorschuss für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen

Für folgende Beschaffungen kann ein Gehaltsvorschuss beantragt werden:

  • Beschaffung von Hausrat aus Anlass der eigenen Eheschließung (Heiratsurkunde ist beizufügen)
  • Beschaffung von Hausrat aus Anlass der erstmaligen Gründung eines eigenen Hausstandes
  • Ausstattung von Kindern (nur bei Verheiratung bzw. Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung)
  • Ungedeckter Verlust von Hausrat und Bekleidungsstücken
  • Notwendige Ergänzungsbeschaffung von Möbeln bei einem Umzug in eine größere Wohnung mit mindestens drei Kindern für die Kindergeld zusteht oder zustehen würde

 

Zertifizierung als familienbewusste und demografieorientierte Arbeitgeberin

Der Stadt Ostfildern ist es wichtig, insbesondere Eltern und Mitarbeitende mit pflegebedürftigen Angehörigen mit individuellen Teilzeitmodellen zu unterstützen. Nicht erst seit der Zertifizierung als „familienbewusste und demografieorientierte“ Arbeitgeberin aus dem Jahr 2017 ist dies gelebte Praxis.