Führungskräftenachwuchsprogramm
Die Großen Kreisstädte im Landkreis Esslingen schlossen sich für das interkommunale Projekt „Förderung Führungskräftenachwuchs“ zusammen. Jede Stadt ist berechtigt bis zu drei Teilnehmer:innen in das Qualifizierungsprogramm zu entsenden. Insgesamt werden somit voraussichtlich 18 Personen geschult.
Die Volkshochschulen der Städte bieten während des knapp eineinhalb jährigen Programms praxisorientierte Seminare an, bei denen den Teilnehmenden Schlüsselkompetenzen wie bepspielsweise Kommunikationsfähigkeit, Führung, Zusammenarbeit, Arbeitsmethoden und Projektmanagement nähergebracht werden. Am Ende des Projekts bearbeiten die Teilnehmenden eine gemeinsame Projektarbeit.
Für diese Qualifizierungsmaßnahme können sich grundsätzlich Mitarbeiter:innen bewerben, unabhängig davon, ob bereits Führungsverantwortung übertragen wurde.
Förderung von Aufstiegsqualifizierungen
Im Hinblick auf die kontinuierliche Weiterentwicklung und Qualifikation der Mitarbeitenden fördert die Stadt berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen.
Um eine gerechte und transparente Förderung zu gewährleisten, wird jährlich ein Bewerbungsverfahren durchgeführt.
Die Fördermaßnahmen beginnen jährlich ab September/Oktober mit einer Kostenübernahme von bis zu max. 2.375 Euro sowie einer Freistellung von 20 Tagen. Zusätzlich erhalten Beschäftigte während der Aufstiegsqualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt:in gem. Nr. 7 Abs. 3 und 4 der Vorbemerkungen zum TVöD eine persönliche Zulage zur Eingruppierung der Planstelle. Beschäftigte der weiteren Qualifizierungsmaßnahmen erhalten einen monatlichen Qualifizierungsbonus von bis zu 300 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Qualifizierungsbonus anteilig.
Jährliches Städtisches Weiterbildungsprogramm
In Kooperation mit der VHS wird jährlich ein städtisches Weiterbildungsprogramm für die städtischen Mitarbeitenden erstellt. Dieses enthält Angebote wie z.B. Führungskompetenzen, E-Learning, Methoden- und Fachkompetenz, IT-Kompetenz sowie Gesundheitsprävention.
Bildungsgutschein
Jedes Jahr erhalten alle städtischen Mitarbeitenden eine Bezuschussung des Arbeitgebers in Höhe von 40 € für gesundheitsfördernde Maßnahmen oder Bildungsleistungen. Der Gutschein kann für eine Leistung mit einem Mindestbetrag von 40 € oder einer Kombination aus beiden mit einem jeweiligen Mindestbetrag von 20 € verwendet werden. Der "Bildungsgutschein" gilt für Kurse der persönlichen Weiterbildung wie z.B.:
- Kreativ- und Handwerkskurse
- Kochkurse
- EDV-Kurse
- Kurse zur Sozial- und Methodenkompetenz
Erweiterung des Bildungszeitgesetzes (Bildungsurlaub)
Gemäß den Bestimmungen des Bildungszeitgesetzes müssen Bildungsmaßnahmen von anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Stadt Ostfildern erweitert den Genehmigungsrahmen auf staatliche Hochschulen im Sinne des § 1 des Hochschulrahmengesetzes oder nach § 70 HRG staatlich anerkannte Hochschulen und erkennt diese ebenfalls als Bildungseinrichtung an. Auf Grundlage dieser übertariflichen Regelung bietet die Stadt Ostfildern 2 Tage Freistellung für eine Maßnahme an solch einer Bildungseinrichtung. Der Anspruch auf Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz wird dadurch nicht beeinflusst.